Was bedeutet ein Casino ohne Lizenz in der Schweiz?

Eine sachliche Einstiegs-Roadmap zu Anbietern ohne ESBK-Konzession – von der rechtlichen Grundlage über Netzsperren bis zu den realen Risiken.
Der Begriff «Casino ohne Lizenz» meint in der Schweiz Online-Glücksspielangebote ohne Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Seit das Geldspielgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft trat, dürfen nur landbasierte Schweizer Spielbanken mit einer Bewilligung der ESBK online anbieten. Der konzessionierte Online-Markt erzielte 2024 einen Bruttospielertrag von rund 310 Millionen CHF. Diese Seite ordnet das Thema Schritt für Schritt ein – ohne Werbung und ohne Empfehlung einzelner Anbieter.
- Das Wichtigste in sechs Punkten
- Was bedeutet eine Konzession in der Schweiz?
- Wer reguliert den Markt: ESBK und Gespa?
- Wie funktionieren die Netzsperren und die Sperrliste?
- Wie sich die Anbieter-Landschaft strukturiert
- Welcher rechtliche Status gilt für Spieler?
- Wie arbeiten ausländische Anbieter ohne Konzession?
- Welche Risiken stehen im Vordergrund?
- Wie kam es zur heutigen Regelung?
- Welche nächsten Schritte sind sinnvoll?
- Hilfe bei problematischem Spielverhalten
- Über den Autor
- Häufige Fragen zu Casino ohne Lizenz
Das Wichtigste in sechs Punkten
- Eine Lizenz heisst in der Schweiz Konzession der ESBK; nur bestehende landbasierte Spielbanken dürfen damit auch online anbieten.
- Reguliert wird der Markt durch zwei Behörden: die ESBK für Spielbanken und Online-Casinospiele, die Gespa für Lotterien und Sportwetten.
- «Ohne Lizenz» bedeutet meist: mit einer ausländischen Lizenz, aber ohne Schweizer Konzession – und damit aus Schweizer Sicht nicht bewilligt.
- Zentrale Mechanik sind die Netzsperren nach Art. 86 BGS, die seit dem 1. Juli 2019 den Zugang zu nicht bewilligten Angeboten erschweren.
- Das Gesetz richtet sich gegen die Anbieter; Spielende werden in der Praxis in der Regel nicht verfolgt, spielen laut ESBK aber «auf eigene Gefahr».
- Bei Problemen hilft die nationale Helpline der SOS Spielsucht unter 0800 040 080, kostenlos und anonym rund um die Uhr.
Was bedeutet eine Konzession in der Schweiz?
In der Schweiz ist eine «Lizenz» für Glücksspiel rechtlich eine Konzession. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) vom 29. September 2017 ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und bildet die einheitliche Grundlage für Online- und Offline-Glücksspiel. Der Kernsatz der Regelung lautet: Nur bestehende, landbasierte Schweizer Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung des Bundesrats und einer Bewilligung der ESBK dürfen online Spielbankenspiele anbieten.
Daraus folgt eine für das Thema entscheidende Einschränkung: Rein ausländische Anbieter können in der Schweiz grundsätzlich keine Online-Casino-Konzession erhalten, unabhängig davon, wie etabliert ihre Heimatlizenz ist. Wer den Begriff «Casino ohne Lizenz» sucht, meint daher fast immer ein Angebot, das sehr wohl eine Lizenz besitzt – nur eben eine ausländische statt der Schweizer Konzession.

Kernpunkt
Eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Konzession nicht. Aus Schweizer Sicht bleibt ein Angebot ohne ESBK-Bewilligung nicht bewilligt – selbst dann, wenn der Anbieter im Ausland streng reguliert ist. Die rechtlichen Grundlagen sind ausführlich auf der Seite zum Geldspielgesetz und der ESBK beschrieben.
Wer reguliert den Markt: ESBK und Gespa?
Die Aufsicht teilt sich in der Schweiz auf zwei Behörden auf. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist für Spielbanken und Online-Casinospiele zuständig. Sie ist administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet, agiert dabei aber als unabhängige Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde. Sie vergibt Konzessionen, führt Inspektionen durch und bekämpft illegales Geldspiel.
Die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa), vormals Comlot, ist demgegenüber für die Grossspiele zuständig, also für Lotterien und Sportwetten. Beide Behörden führen eigene Sperrlisten und veröffentlichen diese auf ihren Websites. Wie umfangreich die Durchsetzung ist, zeigen die Zahlen der ESBK: 2024 führte sie 55 Inspektionen in Spielbanken durch, fällte 132 Strafentscheide und veranlasste 467 Sperrungen illegaler Webseiten.

Auf einen Blick
ESBK
Spielbanken und Online-Casinospiele, unabhängig, dem EJPD administrativ zugeordnet.
Gespa
Grossspiele, also Lotterien und Sportwetten; früher als Comlot bekannt.
Durchsetzung 2024
55 Inspektionen, 132 Strafentscheide, 467 Sperrungen illegaler Webseiten.
Die offiziellen Zuständigkeiten beschreiben die ESBK und die Gespa auf ihren eigenen Websites. Mehr zur Funktionsweise dieser Behörden und zur Konzessionsphase 2025 bis 2044 finden Sie in der Erklärung, wie die ESBK den Markt regelt. Wer wissen möchte, welche Anbieter tatsächlich bewilligt sind, findet die Einordnung bei den konzessionierten Schweizer Online-Casinos.
Wie funktionieren die Netzsperren und die Sperrliste?
Die zentrale Mechanik hinter dem Thema sind die Netzsperren. Artikel 86 BGS verpflichtet die schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen – etwa Swisscom, Sunrise oder Salt – dazu, den Zugang zu nicht bewilligten Online-Spielangeboten zu sperren, deren Betreiber ihren Sitz im Ausland haben und die von der Schweiz aus erreichbar sind. Diese Sperren bestehen seit dem 1. Juli 2019. Ruft jemand eine gesperrte Seite auf, erfolgt eine Umleitung auf eine amtliche Stopp-Seite.
Gelistete Veranstalterinnen können nach Art. 87 Abs. 2 BGS innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Einsprache erheben. Technisch erfolgen die Sperren primär über DNS-Blocking und sind dadurch über VPN oder alternative DNS-Server umgehbar; Anbieter wechseln zudem häufig die Domain. Genau hier setzt eine wichtige Gerichtspraxis an, die viele Darstellungen auslassen.

Gerichtspraxis zur Wirksamkeit
Das Bundesverwaltungsgericht hielt in den Urteilen B-439/2020 und B-520/2020 vom 30. November 2021 fest, dass ein reines Geo-Blocking nicht genügt, um von der Sperrliste gelöscht zu werden, weil es per VPN umgangen werden kann. Anbieter müssen vielmehr aktiv verhindern, dass in der Schweiz wohnhafte Spieler sich registrieren. Das Bundesgericht hat die Netzsperren nach Art. 86 BGS als verfassungskonform beurteilt.
Die rechtliche Grundlage und die laufend aktualisierte Sperrliste veröffentlicht die ESBK zu den Zugangssperren; der Gesetzestext des BGS ist über Fedlex abrufbar. Die Details dazu, inklusive der technischen Grenzen und der Sperrliste selbst, vertieft die Seite zu den ESBK-Netzsperren und der Sperrliste. Wie sich Netzsperren und Zahlungssperren ergänzen, zeigt der Beitrag zu den Zahlungsmethoden bei Anbietern ohne Lizenz.
Wie sich die Anbieter-Landschaft strukturiert
An dieser Stelle verzichtet diese Seite bewusst auf eine Rangliste oder eine Vergleichstabelle mit konkreten Marken. Für den Schweizer Markt liess sich kein ausreichend grosser Satz an Anbietern aus zulässigen, unabhängigen Primärquellen mit vollständigen und nachprüfbaren Angaben bestätigen. Statt einzelne Namen zu nennen, ordnen wir das Feld nach den Lizenz-Jurisdiktionen, in denen Anbieter ohne Schweizer Konzession typischerweise registriert sind.
Curacao (GCB / neu Curacao Gaming Authority, CGA)
Aelteste Offshore-Jurisdiktion für Online-Glücksspiel, aktiv seit etwa 1996. Bis 2024 galt ein System aus Master- und Sublizenzen. Mit der Reform «Landsverordening op de Kansspelen» (LOK), vom Parlament am 17. Dezember 2024 verabschiedet und seit dem 24. Dezember 2024 in Kraft, wechselte das System zu einem einzigen staatlichen Lizenzgeber. Neue Anforderungen umfassen verschärfte Geldwäschereiprävention und eine verpflichtende unabhängige Streitschlichtung. Risikomarker: historisch schwacher Ruf als günstige Lizenz; die Reform befindet sich noch in der Umsetzung.
Anjouan (Union der Komoren)
Eine seit etwa 2024 stark wachsende Offshore-Lizenz, attraktiv durch geringe Kosten und wenig Bürokratie. Es besteht keine EU-Aufsicht. Risikomarker: geringere Spielerschutzstandards und begrenzte rechtliche Handhabe für Spieler bei Problemen.
Malta (MGA) ausserhalb der Schweiz
Eine EU-Lizenz, die strenger reguliert ist als Curacao oder Anjouan. Für Schweizer Spieler gilt jedoch auch ein Angebot mit MGA-Lizenz ohne ESBK-Konzession als nicht bewilligt. Risikomarker: trotz höherem Standard fehlt der lokale Schutz durch den Schweizer Regulator.
Kahnawake (Kanada)
Eine etablierte, im Schweizer Kontext aber seltene Jurisdiktion. Auch sie verleiht keine Schweizer Konzession und bleibt damit aus Schweizer Sicht nicht bewilligt.

Warum keine Namensliste?
Eine seriöse, nach unabhängigen Quellen verifizierte Namensliste lässt sich für nicht bewilligte Anbieter im Schweizer Kontext nicht aufstellen. Die einzigen Quellen, die solche Namen führen, sind kommerzielle Werbeseiten. Dieser Ressource ist Transparenz wichtiger als eine ungesicherte Aufzählung – deshalb erscheinen hier Kategorien statt Marken.
Die Jurisdiktionen samt der aktuellen Curacao-Reform vertieft die Seite zu den Anbieter-Kategorien ohne Schweizer Lizenz; den Wortlaut der Schweizer Regelung liefert das BGS über Fedlex, die Informationen zur Curacao-Lizenzierung das Portal der Curacao Gaming Authority. Wie man Anbieter selbst einschätzt, ohne einer Rangliste zu folgen, erklärt der Beitrag zu den Prüfkriterien im Vergleich.
Welcher rechtliche Status gilt für Spieler?
Das BGS richtet sich primär gegen die Anbieter, nicht gegen einzelne Spieler. Der Betrieb eines Online-Casinos ohne ESBK-Konzession mit erkennbarem Schweiz-Bezug ist strafbar, ebenso die Werbung dafür. In der Praxis werden Spielende dagegen in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt; einen dokumentierten Fall, in dem jemand allein wegen der VPN-Nutzung eines Offshore-Casinos belangt wurde, gibt es bislang nicht, und die VPN-Nutzung als solche ist in der Schweiz legal.
Wichtig ist die offizielle Position der ESBK: Wer nicht bewilligte Angebote nutzt, spielt «auf eigene Gefahr». Konkret bedeutet das, dass keine Sozialschutzmassnahmen greifen, die Auszahlung allfälliger Gewinne nicht garantiert ist und Einsätze sowie Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Anbieter eingezogen werden können. Die ESBK kann in solchen Fällen nicht helfen.

Die rechtlichen Feinheiten, etwa zur unklaren steuerlichen Lage bei nicht bewilligten Anbietern, behandelt die Seite zum rechtlichen Status für Spieler. Welche praktischen Risiken sich daraus ergeben, fasst der Beitrag zu den Risiken bei Casinos ohne Lizenz zusammen.
Wie arbeiten ausländische Anbieter ohne Konzession?
Anbieter ohne Schweizer Konzession richten ihr Angebot von ihrem ausländischen Standort aus auf einen breiten Markt aus. Suchende werden meist von einer grösseren Spielauswahl, höheren Boni und fehlenden Einsatz- oder Einzahlungslimits angezogen. Diese Treiber sind nachvollziehbar, gehen aber unmittelbar mit dem Verzicht auf den Schweizer Schutzrahmen einher.
Eine für die Schweiz typische Besonderheit betrifft die Zahlungsmethoden: Inlandsdienste wie TWINT oder PostFinance werden von Anbietern ohne Lizenz in der Regel nicht akzeptiert, weil lizenzierte Schweizer Zahlungsdienstleister keine Geschäftsbeziehung zu nicht bewilligten Angeboten unterhalten. Stattdessen dominieren Kryptowährungen und internationale E-Wallets – oft beworben mit dem Versprechen von Anonymität.


Was hinter dem Versprechen «ohne Verifizierung» steckt und warum Anonymität selten vollständig ist, behandelt die Seite zu Spielen ohne Verifizierung und Anonymität.
Welche Risiken stehen im Vordergrund?
Die Risiken eines Angebots ohne Schweizer Lizenz lassen sich an objektiven Merkmalen festmachen, nicht an einem Bauchgefühl. Im Vordergrund steht der fehlende Schutz durch den Schweizer Regulator: keine ESBK-Aufsicht, keine garantierten Zertifizierungen und keine durchsetzbaren Sozialschutz-Standards. Hinzu kommt das Fehlen einer unabhängigen Schweizer Schlichtungsstelle, sodass Spieler bei Streitfällen auf die internen Verfahren des Anbieters angewiesen sind.
Worauf man achten kann
- Die Lizenznummer im Register der jeweiligen Jurisdiktion nachprüfen.
- Prüfen, ob eine unabhängige Streitschlichtung vorhanden ist.
- Bei Selbstsperre wissen: Schweizer Sperren greifen bei Offshore nicht.
- Bei Problemen die Helpline 0800 040 080 nutzen.
Womit zu rechnen ist
- Keine garantierte Auszahlung allfälliger Gewinne.
- Mögliche Einziehung von Einsätzen im Strafverfahren gegen den Anbieter.
- Betrügerische Klone und häufige Domain-Wechsel.
- Zahlungssperren parallel zu den Netzsperren.

Besonders relevant für gefährdete Personen: Eine in der Schweiz ausgesprochene Selbstsperre wirkt bei Offshore-Anbietern nicht. Wie eine Sperre stattdessen auf dem vorgesehenen Weg aufgehoben wird, erklärt die Seite zur Aufhebung einer Spielsperre. Die vollständige Risiko-Einordnung bietet der Beitrag zu den objektiven Risikomarkern.
Wie kam es zur heutigen Regelung?
Vorläufer des heutigen Rechts war das Spielbankengesetz von 1998, unter dem die ersten landbasierten Casino-Lizenzen 2002 erteilt wurden. Online-Glücksspiel war damals nicht explizit geregelt, sodass Schweizerinnen und Schweizer in einer Grauzone bei ausländischen Anbietern spielten. Das Parlament verabschiedete im September 2017 das neue Geldspielgesetz, gegen das anschliessend das Referendum ergriffen wurde.
In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 nahm die Bevölkerung das Geldspielgesetz mit 72,9 Prozent der Stimmen deutlich an. Damit war der Weg frei für das einheitliche Gesetz, das seit dem 1. Januar 2019 gilt, sowie für die Netzsperren, die ein halbes Jahr später folgten. Der landbasierte Bruttospielertrag lag 2024 bei rund 588 Millionen CHF, die Spielbankenabgabe bei rund 358 Millionen CHF zugunsten des AHV/IV-Ausgleichsfonds.

Welche nächsten Schritte sind sinnvoll?
Wer das Thema verstanden hat, kann es entlang einiger konkreter Fragen weiterverfolgen. Wer den rechtlichen Rahmen vertiefen möchte, beginnt sinnvollerweise beim Geldspielgesetz und der Rolle der ESBK und liest anschliessend, welcher Status für Spieler gilt. Wer sich für die Mechanik der Durchsetzung interessiert, vertieft die Netzsperren und die Sperrliste.
Steht die Bewertung von Anbietern im Vordergrund, führen die Anbieter-Kategorien nach Jurisdiktion und die Prüfkriterien weiter. Wer eine legale Alternative sucht, findet die Einordnung bei den konzessionierten Schweizer Online-Casinos. Und wer Unterstützung braucht, wendet sich an die im nächsten Abschnitt genannten Anlaufstellen.

Geprüft und festgehalten
BGS in Kraft
seit dem 1. Januar 2019 (SR 935.51).
Netzsperren
nach Art. 86 BGS, in Kraft seit dem 1. Juli 2019.
Online-Bruttospielertrag 2024
rund 310 Millionen CHF, ein Plus von 8,5 Prozent.
Hilfe
SOS Spielsucht, 0800 040 080, kostenlos und anonym.
Hilfe bei problematischem Spielverhalten
Glücksspiel kann zu einem Problem werden. In der Schweiz wiesen 2022 rund 4,3 Prozent der Bevölkerung ein risikoreiches oder problematisches Geldspielverhalten auf, gegenüber 3,2 Prozent im Jahr 2017; das entspricht etwa 30’000 Personen mit problematischem Spielverhalten. Wer sich Sorgen macht, ist nicht allein und findet rasch Unterstützung.

- SOS Spielsucht: nationale Helpline 0800 040 080, kostenlos, anonym, rund um die Uhr in Deutsch, Französisch und Italienisch – sos-spielsucht.ch
- Sucht Schweiz: Prävention und Beratung – suchtschweiz.ch
- Hinweis: Bei Anbietern ohne Schweizer Lizenz greifen Schweizer Spielsperren nicht.
Über den Autor
Sven Holzmann beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung von Online-Geldspielen im deutschsprachigen Raum, mit besonderem Fokus auf das Schweizer Geldspielgesetz und die Aufsichtspraxis von ESBK und Gespa. Er analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, Netzsperren und Fragen des Spielerschutzes und übersetzt komplexe juristische Sachverhalte in verständliche Texte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sein Schwerpunkt liegt auf der sachlichen Einordnung von Angeboten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Konzession und den damit verbundenen Risiken.
Mehr über Sven Holzmann und die Redaktion
Häufige Fragen zu Casino ohne Lizenz
Ist ein Casino ohne Lizenz in der Schweiz legal?
Aus Schweizer Sicht ist ein Online-Casino ohne ESBK-Konzession nicht bewilligt. Der Betrieb eines solchen Angebots mit Schweiz-Bezug ist strafbar, ebenso die Werbung dafür. Das Gesetz richtet sich gegen die Anbieter, nicht gegen einzelne Spieler.
Werden Spieler bei Nutzung eines Casinos ohne Schweizer Lizenz bestraft?
In der Praxis werden Spielende in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Es gibt keinen dokumentierten Fall einer Bestrafung allein wegen VPN-Nutzung, und die VPN-Nutzung selbst ist in der Schweiz legal. Laut ESBK spielt man bei nicht bewilligten Angeboten jedoch «auf eigene Gefahr».
Welche Online-Casinos sind in der Schweiz erlaubt?
Erlaubt sind nur Online-Angebote von landbasierten Schweizer Spielbanken mit einer Bewilligung der ESBK. Die massgebliche, vollständige Liste führt die ESBK. Eine Einordnung dazu bietet die Seite zu den konzessionierten Schweizer Online-Casinos.
Wie funktionieren die Netzsperren der ESBK?
Nach Art. 86 BGS müssen die Fernmeldedienstanbieter den Zugang zu nicht bewilligten Angeboten sperren. Die Sperren bestehen seit dem 1. Juli 2019 und erfolgen primär über DNS-Blocking. Sie sind technisch über VPN umgehbar, was das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen ausdrücklich berücksichtigt hat.
Akzeptieren Anbieter ohne Lizenz TWINT?
In der Regel nicht. Schweizer Inlandsdienste wie TWINT oder PostFinance unterhalten keine Geschäftsbeziehung zu nicht bewilligten Anbietern. Verbreitet sind stattdessen Kryptowährungen und internationale E-Wallets.
Sind Gewinne aus Casinos ohne Lizenz steuerpflichtig?
Gewinne aus legalen, ESBK-lizenzierten Schweizer Online-Casinos sind steuerfrei. Bei nicht bewilligten Anbietern ist die steuerliche Lage unklar; eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.
Greifen Schweizer Selbstsperren bei Offshore-Anbietern?
Nein. Eine in der Schweiz ausgesprochene Selbstsperre wirkt bei Anbietern ohne Schweizer Lizenz technisch nicht. Wer eine Sperre aufheben möchte, sollte den vorgesehenen, begleiteten Weg wählen und nicht auf Offshore-Angebote ausweichen.
Geschrieben von der Redaktion „Casino Ohne Lizenz”.